Bei diesen Tarifen wird Ihnen eine Vorversicherung unter den beschriebenen Voraussetzungen angerechnet:
Wenn in den letzten sechs Monaten vor Abschluss dieses Vertrages eine Zahnersatzversicherung bei einem anderen Versicherer bestand, gilt Folgendes:
Die Gesamtleistung beträgt je versicherte Person
- im ersten Kalenderjahr maximal: 1.500 €
- in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen maximal 3.000 €
- Ab dem dritten Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt.
Besteht für die versicherte Person bis zum Beginn der Versicherung
eine Vorversicherung bei einem anderem Versicherer, die einen
Erstattungssatz von 80% oder mehr für privatärztliche Zahnersatz-
leistungen vorsieht, sind die erstattungsfähigen Aufwendungen
für Zahnersatz (nach Tarif "Mediz Duo") in den ersten zwei
Versicherungsjahren begrenzt auf einen Erstattungshöchstbetrag
von insgesamt
2.000 € im ersten Versicherungsjahr (= Kalenderjahr)
3.000 € in den beiden Versicherungsjahren (= Kalenderjahren)
In diesen Fällen besteht bereits ab dem dritten Versicherungsjahr
Anspruch auf die tariflichen Leistungen ohne Leistungsbegrenzung.