Bleaching
Haben Sie schon auf anderen Seiten nach Versicheurngsschutz für Bleaching gesucht?
Es wird einiges über mögliche Verfahren und Risiken geschrieben, aber nur selten konkreter Versicherungsschutz vorgeschlagen.
Kostenerstatttung durch eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung setzt eine medizinische Notwendigkeit voraus. Da das Aufhellen der Zähne in den meisten Fällen einen eher ästhetischen / kosmetischen Charakter hat, ist Bleaching mit nur wenigen Ausnahmen nicht im Leistungskatalog einer privaten Zahnzusatzversicherung enhalten.
Ohne die Voraussetzung einer medizinischen Notwendigkeit leistet bisher einige wenige Tarife. Die Erstattungen sind allerdings auf einen „überschaubaren“ Betrag (200 € - 300 € alle 2 Kalenderjahre) begrenzt.
Bei der Barnenia erhalten Sie einen „Bleaching-Bonus“, wenn Sie den Tarif ZahnV mit einen der Zahnersatztarife Zahn100, Zahn90 oder Zahn 80 kombinieren.