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VWL GmbH
 
 
 
 
 
 
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Mit den Veneers „ist das so eine Sache“! Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die gesetzliche Krankenkasse einen Zuschuss gewähren. Dafür bedarf es einer ausreichenden medizinischen Begründung.
Da in den meisten Fällen keine Bezuschussung erfolgt, gehen auch die privaten Krankenversicherungen von einem eher ästhetischen / kosmetischen Anlass aus.
 
Wichtig ist daher, dass die private Zusatzversicherung
 
a)
Veneers ausdrücklich in den Tarifbedingungen aufführt und
 
b)
möglichst auch die volle tarifliche Leistung dann erbringt, wenn die gesetzliche Krankenversicherung keinen Zuschuss gewährt.
 
Diese Tarife erfüllen beide Kriterien:
 
UKV „ZahnPRIVAT Premium“
 
UKV „ZahnPRIVAT Optimal“
 
 
Diese Tarife leisten mit reduzierten Erstattungssatz (wegen fehlender Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung):
 
Gothaer „MediZ Duo“